DSGVO – Datenschutzgrundverordnung

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung, die daraus entstehenden Pflichten und Rechte, und überarbeiten Ihre Webseite diesbezüglich.

Hier 2 Beispiele der Änderungen:

Visitenkarten:

Je näher der 25.5. – der Stichtag der DSGVO – rückt, desto größer ist die Verunsicherung. Allein die Annahme einer Visitenkarte kann den Annehmenden einem Datenschutzverstoß sehr nahe bringen!
„Bei strenger juristischer Auslegung kann man zu dem Schluss kommen, dass ein Unternehmen bei der Übergabe einer Visitenkarte direkt informieren muss, was es mit den Kontaktdaten machen wird“, sagte Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin des Branchenverbandes Bitkom für den Bereich Datenschutz und Sicherheit. „Spätestens wenn ein Unternehmen den Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in die Kundendatei übertrage oder diese Daten das erste Mal benutze, müsse der Betroffene explizit informiert werden. Für die Kontaktaufnahme zur Abwicklung eines Geschäfts braucht man auch in Zukunft keine Einwilligung“, sagte Dehmel. Das sei gesetzlich erlaubt. Über die Umstände der Datenerhebung müsse trotzdem informiert werden. Möglicherweise erinnere sich jemand in einigen Jahren nicht mehr, dass er einst seine Visitenkarte überreichte. Bei einer Beschwerde des Geschäftspartners kann dies ein Unternehmen in Erklärungsnot bringen. Die Beweislastumkehr gehört zu den wesentlichen Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

WhatsApp:

WhatsApp ist für Dienstleister oft ein wichtigeres Werkzeug als Hammer, Stift oder PC. Mit dem Kommunikationsprogramm stimmen sich Unternehmen mit ihren Kunden ab, kommunizieren Unternehmensteile untereinander, schicken Gesellen Fotos von Baufortschritten an den Chef. Viele Betriebe geben deswegen sogar Dienstsmartphones an die Mitarbeiter aus.
Doch mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in der kommenden Woche droht genau hier ein Problem für die Unternehmen. Denn wer WhatsApp auf dem Dienstsmartphone verwendet, könnte, ohne sich dessen bewusst zu sein, einen sogar bußgeldbewehrten Verstoß gegen die neue Richtlinie begehen. Denn nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß.
Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen (dem Unternehmen und der Facebook-Tochter WhatsApp)– und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben.

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